Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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Was müssen Bauherren wissen?

Was steht drin im neuen Gesetz und welche Folgen haben die neuen Vorschriften für Hausbesitzer? Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Fakten rund um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Warum gibt es das neue Gesetz zum Thema Energieeffizienz?

Bis zum 1. November 2020 galten gleich drei Gesetze, die das Energiesparrecht für Neu- und Umbauten regelten: Das Energieeinsparungsgesetz EnEG, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und die Energieeinsparverordnung EnEV fallen seither weg, weil sie nun in einem Regelwerk zusammengefasst sind. Der größte Teil der Neuregelungen befasst sich mit dem Thema Neubau. Ziel des Gesetzes ist es, die Auswirkungen, die der Neubau-Energiebedarf zum Heizen und fürs Warmwasser auf die Umwelt hat, möglichst klein zu halten.

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Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz macht es möglich, mehrere Immobilien innerhalb eines Quartiers gemeinsam zu bewerten: Die sogenannte Quartierslösung, die ab Ende 2025 möglich sein soll. Außerdem gilt künftig gebäudenah erzeugter Strom aus erneuerbaren Quellen als Option im Neubau: Hier müssen Wärme- und Kältebedarf zu mindestens 15 Prozent aus diesen Energiequellen gedeckt werden.


Zum Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden gilt ab 2024 eine neue DIN, die V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. Sie löst die bisher geltenden Regelungen der DIN V 4108 Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs) und die DIN V 4701 Teil 10 (energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) ab.

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Welche Pflichten ergeben sich für Hausbau und Renovierung?

Das neue Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass sich Bauherren für mindestens eine Form von erneuerbaren Energiequellen entscheiden müssen. Quellen dieser Energie können Solarzellen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sein. Auch erneuerbare Fern- und Abwärme wird im Rahmen der Neuregelung akzeptiert.


Bei einer größeren Renovierung ist jetzt eine Energieberatung nötig. Der Bauherr hat die Möglichkeit, den Energieberater frei zu wählen, die Beratung erfolgt unentgeltlich durch eine qualifizierte Fachkraft. Auch für den Energieausweis hat das GEG Folgen: Er muss nun auch vom Makler vorgelegt werden, nicht nur von Verkäufern und Vermietern. Im Ausweis müssen Berechnungen eingesehen und die Angaben der Eigentümer überprüft werden. Außerdem steht nun auch die Höhe der CO2-Emissionen des Bauwerkes im Energieausweis.

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Hausbesitzer müssen sich nun an die Vorgaben aus dem GEG zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Wärmestandard und Hitzeschutz halten. Bei Bestandsgebäuden kommt es zu Nachrüst- und Austauschpflichten, etwa bei den Themen Ölheizung oder Strom und Energieeffizienz. Für Neubauten ist jetzt ein bestimmter Anteil an regenerativen Energien vorgeschrieben.

Sie stehen vor größeren Renovierungsarbeiten oder Umbauten, möchten neu bauen und brauchen Unterstützung und Beratung? Sprechen Sie uns an, unsere Fachberater helfen Ihnen gerne weiter.

 

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