30.08.2021

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Was steht im neuen Gesetz und welche Folgen haben die Vorschriften für Eigentümerinnen und Eigentümer? Hier findest du die wichtigsten Punkte zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in kompakter, gut lesbarer Form.

 

Warum gibt es das neue Gesetz zur Energieeffizienz?

 

Bis zum 1. November 2020 galten drei getrennte Regelwerke: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit dem GEG wurden sie zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Neubau: Ziel ist, die Umweltauswirkungen des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser so gering wie möglich zu halten.

 

 

Was steht im Gebäudeenergiegesetz?

 

Das GEG legt fest, wie Neubauten und Bestandsgebäude energetisch geplant, gebaut, modernisiert und nachgewiesen werden. Es bündelt Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, definiert den Mindestanteil erneuerbarer Energien und beschreibt, wie die energetische Qualität zu berechnen ist. 

Neu sind außerdem Optionen für gebäudenah erzeugten Strom sowie organisatorische Erleichterungen durch gemeinsame Betrachtungen im Quartier. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Quartierslösung

Mehrere Gebäude können künftig energetisch gemeinsam bewertet werden. Diese sogenannte Quartierslösung soll ab Ende 2025 möglich sein und erlaubt, Erzeugung und Verbrauch innerhalb eines Quartiers besser aufeinander abzustimmen.

 

Erneuerbare Energien im Neubau

Gebäudenah erzeugter Strom aus erneuerbaren Quellen (zum Beispiel Photovoltaik) kann im Neubau berücksichtigt werden. Wärme- und Kältebedarf müssen zu mindestens 15 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

 

Neuer Nachweisstandard ab 2024

Für den Nachweis der energetischen Qualität gilt seit 2024 die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. Sie löst die bisher genutzten Regelungen der DIN V 4108-6 (Jahresheizwärmebedarf) und DIN V 4701-10 (energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) ab.

 

 

Welche Pflichten ergeben sich bei Neubau und Renovierung?

 

Das GEG macht Vorgaben für beide Fälle: Beim Neubau musst du erneuerbare Energien verbindlich einplanen und die energetische Qualität nach aktuellen Standards nachweisen. 

Bei größeren Renovierungen kommen Beratungspflichten und teils zusätzliche Nachweise hinzu; im Bestand können je nach Technik Nachrüst- oder Austauschpflichten greifen. Ziel ist, Hülle und Anlagentechnik so zu kombinieren, dass Energiebedarf und Emissionen dauerhaft sinken.

 

Erneuerbare wählen

Bauherrinnen und Bauherren müssen sich für mindestens eine Form erneuerbarer Energie entscheiden. Möglich sind zum Beispiel Solarzellen bzw. Solarthermie, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie erneuerbare Fern- und Abwärme.

 

 

Energieberatung bei größeren Renovierungen

Bei größeren Renovierungen ist eine Energieberatung erforderlich. Du kannst die Beraterin oder den Berater frei wählen; die Beratung erfolgt unentgeltlich durch eine qualifizierte Fachkraft. Ziel ist, sinnvolle Maßnahmenfolgen zu planen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

 

Energieausweis mit erweiterten Pflichten

Der Energieausweis muss nun auch von Maklerinnen und Maklern vorgelegt werden, nicht mehr nur von Verkäuferinnen, Verkäufern und Vermietenden. Im Ausweis sind die Berechnungen einsehbar, Angaben der Eigentümer werden überprüft, außerdem wird die Höhe der CO₂-Emissionen des Gebäudes ausgewiesen.

 

Bestandsgebäude: Nachrüst- und Austauschpflichten

 

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen die Vorgaben des GEG zu Heizungs- und Klimatechnik, Wärmestandard und Hitzeschutz einhalten. In Bestandsgebäuden greifen je nach Ausgangslage Nachrüst- und Austauschpflichten, etwa rund um ältere Ölheizungen oder ineffiziente Komponenten. Für Neubauten ist ein bestimmter Anteil regenerativer Energien verbindlich vorgeschrieben.

 

 

Was heißt das praktisch?

 

  • Beim Neubau frühzeitig die 15-Prozent-Vorgabe aus erneuerbaren Energien einplanen und prüfen, ob eine Quartierslösung perspektivisch sinnvoll ist.
  • Bei größeren Renovierungen die verpflichtende, kostenfreie Energieberatung nutzen, um ein abgestimmtes Maßnahmenpaket (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Regelung) zu entwickeln.
  • Für Nachweise und Dokumentation rechtzeitig auf die DIN V 18599 umstellen und einen aktuellen Energieausweis bereitstellen.
  • Im Bestand prüfen, welche Nachrüst- oder Austauschpflichten konkret greifen und in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind.

 

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